Beendigung eines Unternehmens
Sie müssen Ihr Unternehmen im dänischen Unternehmensregister unter www.virk.dk abmelden, wenn Sie es beenden, verkaufen oder an andere übertragen. Sie müssen das Datum der Unternehmensbeendigung eintragen, auch wenn Sie es erst später abmelden.
Vorauszahlungsbescheid
1. Einloggen und Ergebnis Ihres Unternehmens in Ihrem Vorauszahlungsbescheid eintragen
2. Ihr Unternehmen als beendet melden: Bis Mitte September können Sie ein Häkchen in der Rubrik Haben Sie Ihr Unternehmen in diesem Jahr oder bereits früher beendet? setzen. Danach können Sie ein Häkchen für November setzen - dann erhalten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid für das neue Jahr.
Steuerbilanz und Steuererklärung
Sie müssen eine Jahressteuerbilanz erstellen, wenn Sie Ihr Unternehmen schließen, egal zu welchem Zeitpunkt im Jahr dies geschieht. Sie müssen den Gewinn oder Verlust aus Dingen, die Sie selbst aus dem Unternehmen genommen haben oder an andere verkauft haben - z. B. Computer, Warenlager, Möbel, Fahrzeuge und Maschinen - angeben. Falls Sie Immobilien verkaufen, müssen Sie auch den Gewinn oder Verlust zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilien verkaufen, ermitteln.
Den Gewinn bzw. Verlust müssen Sie in Ihrer Steuererklärung (Oplysningsskema, früher Selvangivelse) angeben. Die Frist dafür ist der 1. Juli im Jahr nach der Beendigung des Unternehmens (für 2021 jedoch d. 1. September wegen Corona). Falls Sie die Frist vergessen, wird ein Bußgeld von 200 DKK pro Tag (jedoch höchstens 5.000 DKK) erhoben.
Berichtigen Sie Ihren Steuerbescheid/Ihre Steuererklärung hier und geben Sie das Ergebnis und die Rechnungslegungsdaten an.
Sie müssen bis zu dem Datum, das Sie beim Abmelden des Unternehmens auf virk.dk als Schließungsdatum angegeben haben, die Umsatzsteuer melden und zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Waren oder Dienstleistungen in dem Zeitraum verkauft haben (dann geben Sie einfach eine 0 ein). Falls Sie vergessen, die Umsatzsteuer zu melden, wird eine Gebühr von 800 DKK erhoben.
Bei TastSelv Erhverv einloggen und Umsatzsteuer melden
Waren des Unternehmens einzeln verkaufen
Falls Sie die Computer, das Warenlager, Möbel, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Vermögenswerte des Unternehmens an andere einzeln verkaufen, müssen Sie Umsatzsteuer erheben.
Verkaufen Sie die Dinge an ein anderes Unternehmen, das mit derselben Geschäftstätigkeit eingetragen ist wie Ihr Unternehmen, muss das andere Unternehmen die Umsatzsteuer zurückzahlen.
Unternehmen ganzheitlich verkaufen
Falls Sie Ihr Unternehmen ganzheitlich verkaufen, dürfen Sie dabei keine Umsatzsteuer erheben und Sie müssen die Umsatzsteuer, die an den Käufer übergeht, ermitteln. Den Betrag müssen Sie melden, wenn Sie Ihr Unternehmen auf virk.dk abmelden.
Sie behalten Dinge aus dem Unternehmen
Behalten Sie selbst Dinge aus dem Unternehmen, müssen Sie die Umsatzsteuer, die zu viel abgezogen wurde, zurückzahlen. Diese Umsatzsteuer wird über 5 Jahre mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.
Obwohl Sie das Unternehmen im Register abmelden, müssen Sie nach Beendigung des Unternehmens die Jahresabschlüsse und andere relevante Unterlagen immer noch 5 bis 10 Jahre lang aufbewahren.
Beispiele für Unterlagen, die aufbewahrt werden müssen:
- Lieferscheine und Stundenzettel
- Kontokarten
- Kassenabschlüsse
- Akten
- Auftragsbücher
- Produktionsbücher
- Inventurlisten
Immobilien
Falls Sie eine Immobilie erworben haben oder Gebäude umgebaut haben, die Sie für Ihr steuerlich angemeldetes Unternehmen genutzt haben, müssen Sie die Rechnungslegungsunterlagen 10 Jahre lang nach dem Kauf der Immobilie oder dem Umbau aufbewahren.
Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Unternehmen beenden, wird die MitID des Unternehmens ungültig. Somit haben Sie keinen Zugang mehr zur Digitalen Post des Unternehmens.
Mit privater MitID oder TastSelv-Code Steuermeldung vornehmen
Falls Sie nach Beendigung Ihres Unternehmens beispielsweise eine Umsatzsteuermeldung vornehmen müssen, können Sie dafür Ihre private MitID verwenden, wenn Sie ein eigenes Einzelunternehmen führen oder ein sogenanntes PMV (personligt ejet mindre virksomhed).
Wenn Sie Ihre private MitID nicht verwenden können, benötigen Sie einen Code für das Selbsteingabeverfahren TastSelv.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer +45 72 38 04 00 erreichen.
Der Code wird mit der Post geschickt und die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 6 Tage. Bestellen Sie deshalb Ihren Code frühzeitig, damit Sie ihn rechtzeitig für die Steuermeldung erhalten.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .