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TEST 2

04.029 DE - Sie müssen dem dänischen Steueramt u.a. Ihren Wohnsitz mitteilen, wenn Sie aus Dänemark wegziehen

Formular-Nr.

04.029 DE

Über dieses Formular

Bitte beachten: Dieses Formular ist nur auszufüllen, wenn Sie mit dem dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) gesprochen haben und wir Sie dazu aufgefordert haben. Unten können Sie mehr lesen.

Das Formular ist auszufüllen, wenn Sie aus Dänemark wegziehen, damit wir entscheiden können, ob Sie Ihre Steuerpflicht in Dänemark behalten. Haben Sie eine(n) Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in, der/die ebenfalls aus Dänemark wegzieht, muss er/sie ein eigenes Formular ausfüllen.

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie aus Dänemark wegziehen

•    Es ist wichtig, dass Sie sich als Erstes beim dänischen Einwohnermeldeamt (folkeregister) abmelden. Dies geht ganz einfach auf borger.dk.

•    Sie sollten das dänische Steueramt (Skattestyrelsen) eine Woche nach Ihrer Abmeldung unter der Nummer +45 72 22 28 92 anrufen. Dann können wir sofort über Ihre Steuerpflicht entscheiden, sofern dies möglich ist, und Sie andernfalls darüber beraten, welche Unterlagen Sie uns senden müssen. Wenn wir Ihnen das Einreichen des Formulars 04.029 empfehlen, können Sie weiter unten mehr darüber lesen, wie Sie dies tun. Vor dem Ausfüllen des Formulars sollten Sie unsere Seite Wenn Sie Dänemark verlassen lesen.

•    Haben oder hatten Sie ein Unternehmen in Dänemark? Wenn Sie ein Unternehmen in Dänemark haben, das nicht mehr aktiv ist, müssen Sie dies auf virk.dk unter 'Luk virksomhed' (Unternehmen beenden) abmelden. Wenn Sie noch nicht genau wissen, ob Sie das Unternehmen in Dänemark nach Ihrem Umzug weiter betreiben, können Sie sich beim dänischen Steueramt beraten lassen. Rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 27.

•    Besitzen Sie eine oder mehrere dänische oder genehmigte ausländische Rentenversicherungen? Sie können eine Befreiung der Besteuerung Ihrer Rentenerträge (PAL-skat) beantragen, wenn Sie keine unbeschränkte Steuerpflicht bzw. keinen steuerlichen Wohnsitz mehr in Dänemark haben. Wenn Sie eine solche Befreiung beantragen möchten, müssen Sie das Formular 07.058 ausfüllen und einreichen.

•    Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, benötigen Sie ein NemKonto, damit wir Ihnen eine eventuelle Steuererstattung auszahlen können.
Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie ein ausländisches Konto als NemKonto einrichten (nemkonto.dk).

Wenn Ihnen das Einreichen dieses Formulars empfohlen wurde, können Sie es als PDF ausdrucken und über das Selbsteingabesystem TastSelv senden:

Kontakt → Skriv til os → Indsend/indberet til os (fx blanket/bilag) → Udland → Når du flytter til udlandet (04.029)

Sie können das Formular auch per Post senden:

Skattestyrelsen
Postboks 9
DK-4930 Maribo


Formular 04.029 (PDF) herunterladen

Digitales Formular verwenden (dänischer Link)


Für Nutzer von Apple-Produkten:

Aufgrund eines technischen Fehlers im PDF enthalten Formulare, die im Safari-Browser oder in der Vorschau-App an einem Mac ausgefüllt wurden, oft leere Felder. Deshalb empfehlen wir Mac-Nutzern, zum Ausfüllen des Formulars einen anderen Browser bzw. eine andere Software zu verwenden.

Hinweis

HINWEIS: Speichern Sie das Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer ab. Ansonsten werden Ihre Einträge womöglich nicht gespeichert.