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TEST 2

Dritten den Zugriff auf TastSelv erlauben

Sie können einem Berater (z. B. Ihrem Buchhalter, Ihrer Bank, Ihrem Ehepartner oder einem anderen Familienmitglied) Zugriff zum Selbsteingabesystem TastSelv erteilen, um Ihre Daten einzusehen und Daten für Sie einzugeben.

  • Berechtigte Personen melden sich mit ihrer eigenen MitID an. Diese Personen können keinen TastSelv-Code verwenden.
  • Der Zugriff kann entweder auf alle Bereiche des Selbsteingabesystems oder nur auf einzelne Menüpunkte gewährt werden.
  • Sie können Ihre/n Ehepartner/in auch ermächtigen, Ihre Daten zusammen mit seinen/ihren eigenen Daten zu verwenden, z. B. für Berechnungen oder die Übermittlung von Informationen an Ihre Bank.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .