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TEST 2

Für Agenturen, die Ferienhäusern in Dänemark vermitteln

Hauseigentümer haben die Möglichkeit, einen Standardsteuerfreibetrag für Ausgaben, die in Verbindung mit der Vermietung ihres Ferienhauses entstehen, geltend zu machen. Der Freibetrag ist höher, wenn das Ferienhaus über eine Vermittlungsagentur vermietet wird und die Agentur die Mieteinnahmen des Eigentümers einschl. Strom-, Wasser- und Heizkosten usw. dem dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) direkt meldet. 

  • Die Vermittlungsagentur muss sich bei den dänischen Behörden registrieren lassen, um eine Nummer im Unternehmensregister zu erhalten
  • Die Registrierung ist nicht Pflicht, aber eine Nicht-Registrierung bedeutet einen niedrigeren Freibetrag für den Hauseigentümer

Eigentümer von Ferienhäusern haben folglich ein Interesse daran, dass Vermittlungsagenturen dem Steueramt ihre Mieteinnahmen melden, ungeachtet dessen, ob das Ferienhaus in oder außerhalb Dänemarks liegt.

Alle Meldungen sind online über das Selbsteingabesystem für Unternehmen TastSelv Erhverv zu tätigen.

Bitte beachten Sie, dass die Seite für die Meldungen größtenteils in Dänisch abgefasst ist.

Die Agentur darf die Mieteinnahmen nur online melden, wenn der dänische Eigentümer des Ferienhauses damit einverstanden ist.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .