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TEST 2

Allgemeine Bedingungen

Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) wurde per 1. April 2022 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie für dieses Jahr den Freibetrag nur noch für Arbeiten geltend machen können, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und spätestens am 31. Mai 2022 bezahlt wurden. Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (servicefradrag) existiert weiterhin.

 

Für den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 18. Lebensjahr in dem Jahr, in dem die Arbeiten ausgeführt wurden, vollendet haben.
  • Der Freibetrag gilt pro Person. Lediglich Eheleute und Lebenspartner mit gemeinsamen Finanzen können sich den Freibetrag beliebig aufteilen, ganz gleich, wer für die Leistung bezahlt hat.
    Jeder Ehepartner/Lebenspartner kann den Freibetrag für Dienstleistungen (servicefradrag) 2024 maximal in Höhe von 11.900 DKK (2023: 6.600 DKK) geltend machen und den Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) 2024 maximal in Höhe von 0 DKK (2022: 12.900 DKK). Der Betrag wird nicht automatisch zwischen Eheleuten aufgeteilt, Sie müssen also selber jeweils Ihren Anteil angeben.
  • Kinder, die noch bei den Eltern wohnen und über 18 Jahre alt sind, können den Freibetrag geltend machen, wenn Sie selber für die Arbeiten bezahlt haben.
  • Der Betrag muss elektronisch bezahlt werden, z.B. über Netbanking oder Kreditkarte. Wenn Sie für die Leistung mit Bargeld bezahlen, haben Sie keinen Anspruch auf den Freibetrag.
  • Bei Ganzjahreswohnungen bzw. -häusern müssen Sie in der Immobilie wohnen, während die Arbeiten ausgeführt werden. Besitzen Sie mehrere Ganzjahreswohnungen, können Sie den Freibetrag nur für die Immobilie geltend machen, an der Sie Ihre offizielle Folkeregister-Adresse haben.  
  • Wenn Sie sowohl Ganzjahres- als auch Freizeitimmobilie besitzen, können Sie den Freibetrag für Dienstleistungen im Wert von höchstens 6.900 DKK für 2024 (2023: 6.600 DKK) geltend machen und den Freibetrag für Handwerkerarbeiten im Wert von höchstens 0 DKK für 2024 (2022: 12.900 DKK).
  • Sie haben lediglich Anspruch auf den Handwerkerfreibetrag, wenn es sich um Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen einer bestehenden Immobilie (sowohl Ganzjahres- als auch Freizeitimmobilie) handelt. Den Freibetrag können Sie nicht bei Neubauten geltend machen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag für Arbeiten, die durch andere öffentliche Mittel oder Beihilfen unterstützt werden.
  • Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag für Arbeiten, die von Personen ausgeführt wurden, die festen Wohnsitz in der Ganzjahresimmobilie haben, in der die Arbeit ausgeführt wird.
  • Sie müssen die Arbeit dokumentieren können: mit einer Rechnung (von einem Unternehmen) oder mit einer schriftlichen Erklärung (von einer Privatperson). In allen Fällen und unabhängig vom Betrag muss die Rechnung elektronisch bezahlt werden.
  • Die Arbeit muss vor dem 1. März des Folgejahres bezahlt sein (z.B. müssen Dienstleistungen, die 2022 ausgeführt wurden, spätestens am 28. Februar 2023 bezahlt worden sein).

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .